Bestimmungen für Dienstleistungen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für unsere Dienstleistungen folgende Bestimmungen:
Um Terminkollisionen zu vermeiden, müssen der Einsatzort und die Einsatzzeit im Vorhinein bekannt gegeben und vereinbart werden, insbesondere wenn der Einsatz außerhalb von Wien oder außerhalb der Zeit von 8:00 bis 0:00 Uhr MEZ stattfindet.
Ich behalte mir das Recht vor, die Buchung kostenfrei zu stornieren, wenn sich der Einsatzort oder die Einsatzzeit nach der Buchung ohne vorherige Absprache ändern.
Stundensatz:
Der Stundensatz für Dienstleistungen beträgt €80,00 pro angefangene Stunde.
Für Dienstleistungen am Firmensitz wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet, mindestens jedoch 3 Einheiten.
Für Dienstleistungen an einem anderen Einsatzort wird jede angefangene Stunde verrechnet, jedoch mindestens 4 Stunden pro Tag. Ab der 7. Stunde wird eine der hier unten folgenden Tagespauschalen verrechnet.
Tagespauschalen:
Tagespauschale: Bis zu 10 Std. pro angefangenen Tag: €490,00
Große Tagespauschale: Bis zu 12 Std. pro angefangenen Tag: €600,00.
Tagesmaximum:
Die Tageshöchstarbeitszeit beträgt 12 Stunden!
Bei Überschreitung wird pro angefangene Stunde ein Betrag von €120,00 zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist eine Buchung am Folgetag nicht möglich und gilt automatisch als storniert. Ausgenommen hiervon sind Buchungen, zwischen denen mindestens 10 Stunden liegen.
An- und Abreise:
Sofern keine Transportmittel und/oder Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, werden für Einsatzorte außerhalb Wiens Reisespesen in Rechnung gestellt. Die Höhe der Spesen richtet sich nach dem gewählten Verkehrsmittel, der Erreichbarkeit des Einsatzortes und den Kosten für die Unterkunft bei Übernachtung. Die Reisezeit gilt als Dienstleistungszeit.
Storno & Bereitschaft:
Bei einer Stornierung einer Buchung innerhalb von 5 Werktagen vor dem gebuchten Termin oder einer Bereitschaft ohne vor Ort sein zu müssen vereinbart wurde, wird eine Pauschale von €400,00 verrechnet. Sollte es stattdessen dennoch zu einem Einsatz kommen, gelten die oben erwähnten Tarife.
Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot für Dienstleistungen inkl. Equipment oder zusätzliche Dienstleistungen wie Tonaufnahmen oder Schallmessungen inklusive Equipment, Digitalisierung von Schallplatten usw.
Es ist zu beachten, dass die Dienstleistungstarife grundsätzlich ohne den Einsatz von Geräten zu verstehen sind.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu einfach.
Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise. Zusätzlich wird die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe des jeweiligen aktuellen Prozentsatzes oder der jeweiligen gesetzlichen Regelung außerhalb Österreichs in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen: Sofort oder nach Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungserhalt.
Sofern eine Abweichung davon gewünscht ist, muss diese vorab schriftlich vereinbart werden.
Diese Bestimmungen sind ein wesentlicher Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.